Im Hochsommer an Winterreifen denken? Ja! Denn jetzt habt Ihr Zeit und Ruhe genug, rechtzeitig den passenden und geeigneten für Euch auszusuchen – online gibt’s tolle Möglichkeiten!

Der Gesetzgeber hat die Verpflichtung zum Aufziehen von Winterreifen verankert: Ab dem 1. November müssen Fahrzeuge bei winterlichen Fahrverhältnissen mit Winterreifen ausgestattet sein. Die Winterreifenpflicht endet im darauffolgenden Jahr jeweils am 15. April. Seit 2008 gilt das Gesetz nun und hat seitdem schon viele Menschenleben gerettet.

Gesetzliche Regelungen obligat

Für Winterreifen hat der Gesetzgeber enge Richtlinien vorgegeben. Zugelassen sind ausschließlich Reifen, die mit den Kennzeichen

  • M + S
  • M.S.
  • M & S

gekennzeichnet sind. Die Profiltiefe muss mindestens 4 mm aufweisen. Reifen mit Diagonalprofil brauchen eine Mindesttiefe von 5 mm. Das betrifft übrigens auch alle Ganzjahresreifen, Spikereifen und Allwetterreifen.

Das Gesetz bezieht sich auf Fahrzeuge, nicht auf Anhänger. Selbstverständlich ist es empfehlenswert, auch ohne gesetzliche Regelung Anhänger mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen auszustatten.

Ausnahmen bestätigen die Regel

Eine Ausnahme gilt für Spikereifen. Hat das Zugfahrzeug Spikereifen, dann muss auch der Anhänger zwingend mit denselben Reifen ausgerüstet sein. Da der Winterreifenkauf Vertrauenssache ist, sollte man sich genügend Zeit  bei der Auswahl nehmen und das Augenmerk auf Qualität statt auf das günstigste Modell legen. Um die passenden Winterreifen zu finden, bietet zum Beispiel der Online-Shop Tirendo.at eine umfassende Datenbank an.

Hier können User den Fahrzeugtyp, die Reifenart, die Maße, die maximale Höchstgeschwindigkeit sowie bei Bedarf die Tragfähigkeit eingeben. Das Ergebnis liefert eine unabhängige Übersicht über geeignete Reifen unterschiedlicher Hersteller!

Tipp: Praktisch ist, dass man die Reifen direkt im Shop bestellen kann, wo sie oftmals günstiger als beim Händler vor Ort sind!

Alternative: Schneeketten

Als Alternative zu Winterreifen werden Schneeketten gehandelt. Empfehlenswert sind sie allerdings nur in besonderen Fällen. Wer seine Sommerreifen mit Schneeketten versieht, geht ein gewisses Risiko ein. Gesetzlich ist diese Kombination zwar nicht verboten, doch aus Sicherheitsgründen ist davon abzuraten.
Werden nicht an allen Rädern Schneeketten angebracht, neigen die freien Reifen zum Ausbrechen, und das ist ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko.

Österreich gestattet die Verwendung von Schneeketten gemäß ÖNORM V5117 bzw. V5119. Hinzu kommen die dem ÖNORM-Standard entsprechenden EU-genormten Varianten.

Wer Schneeketten benutzen will, sollte jedenfalls im Hinterkopf haben, dass:

  • diese nur dann verwendet werden dürfen, wenn dies erforderlich (z. B. schneebedeckte Fahrbahn) ist, und nur, wenn sie die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigen können
  • eine maximale Geschwindigkeit von 50 km/h empfehlenswert ist, dennoch die Angabe des Herstellers berücksichtigt werden sollte
  • besondere Vorsicht beim Bremsen geboten ist, denn Schneeketten verlängern den Bremsweg.

Strafausmaß

Teuer kann’s auch werden, wer ab 1. November auf Winterreifen verzichtet:

Das Einsteigerbußgeld für Fahren ohne Winterreifen geht bei 35,– Euro los. Allerdings steigen die Strafen empfindlich, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, und können bis zu 5.000,– Euro betragen! Grundlage für die Einstufung des Strafmaßes sind neben dem Gefährdungsgrad anderer die äußeren Bedingungen sowie das eigene Fahrverhalten.

Ist ein Fahrer in einen Unfall verwickelt und ihm fehlen die zwingend erforderlichen Winterreifen, wird ihm automatisch die Beweispflicht auferlegt. Kann der Fahrer nicht beweisen, dass der Unfall mit Winterreifen nicht passiert wäre, wird ihm mindestens eine Teilschuld zugesprochen. Das wiederum wirkt sich auf die Höhe des Bußgeldes aus.

Übrigens: Wird ein Fahrzeug mehrfach mit Sommerreifen in der Winterreifenpflichtphase angehalten, darf die Polizei den betreffenden Fahrzeuglenker aus dem Verkehr ziehen. In letzter Konsequenz droht gar der Führerscheinentzug.

Daher: Ja zum Winterreifen!

Winterreifen können Leben retten. Genauso, wie wir nicht barfuß im Winter vor die Tür gehen, sonder entsprechendes Schuhwerk tragen, brauchen auch unsere Fahrzeuge eine geeignete Bereifung.
Das verhindert Rutschpartien, Schrecksekunden auf abschüssiger Fahrbahn und gefährliches Ausbrechen des Hecks.
Was Winterreifen alles können und wo die Gefahr lauert, haben wir schon mal in diesem Bericht gezeigt.

Fazit: Wer im Winter mit Sommerreifen fährt, handelt nicht nur gegen das Gesetz, sondern auch gegen den gesunden Verstand.
Winterreifen sind Lebensretter und Sicherheitsgarant in einem und damit ihren Preis wert!